Oberbayern mitgestalten

Für das Landratsamt Erding suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Naturwissenschaftler/in (m/w/d) (z. B. Chemiker/in [m/w/d], Physiker/in [m/w/d]) oder Ingenieur/in (m/w/d) für den Aufgabenbereich Technischer Umweltschutz
zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes oder mit bereits abgeschlossenem Vorbereitungsdienst 


Bevor Sie am 01.01.2027 den 15-monatigen Vorbereitungs­dienst im Beamten­verhältnis auf Wider­ruf antreten (sofern nicht bereits ab­geleistet), soll eine Vor­beschäftigung als Tarif­beschäftigte/r (m/w/d) zum nächst­möglichen Zeit­punkt erfolgen.

Während des Vorbereitungs­dienstes erhalten Sie in Theorie- und Praxis­seminaren Kenntnisse für Ihre zukünftige Tätig­keit als Tec­hnische/r Oberinspektor/in (m/w/d) des Fach­gebiets Technischer Umwelt­schutz. Der erfolgreiche Abschluss der Qualifikations­prüfung nach Abschluss des Vorbereitungs­dienstes ermöglicht Ihnen bei Vor­liegen der beamten­rechtlichen Voraus­setzungen die Über­nahme in ein Beamten­verhältnis auf Lebenszeit.

Mehr Informationen zum Ablauf des Vorbereitungs­diensts und der Tätig­keit finden Sie hier.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Integrierter Umweltschutz bei industriellen Anlagen mit dem Schwer­punkt Immissionsschutz
  • Mitwirkung bei Genehmigungs­verfahren nach dem Bundes-Immissions­schutzgesetz
  • Beteiligung am Vollzug der Störfall­verordnung
  • Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutz­gesetz
  • Stellungnahmen zu Fachfragen des Lärm­schutzes, der Luft­reinhaltung, der Abfall­wirtschaft und der Anlagensicherheit
  • Beteiligung im Rahmen von Planverfahren als Träger öffent­licher Belange
  • Bearbeitung von Anfragen durch Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Bereich Lärm und Luft­verunreinigungen
  • Durchführung von Lärm­messungen

Ihr Profil

  • Bachelor of Science / Engineering oder Diplom-Ingenieur/in (m/w/d) (FH) (ein bereits vorliegender höher­wertiger Abschluss ist unproblematisch) der Fach­richtung Umwelt­technik oder Physikalische Technik / Verfahrens­technik mit Schwerpunkt Umwelt­technik, Technischer Umwelt­schutz bzw. Chemie oder Studien­gang mit umweltschutz­technischen Lehrinhalten bzw. ein zeit­naher Erwerb dieser Qualifikation oder
  • Beamter/-in (m/w/d) der 3. Qualifikations­ebene in der Fachlaufbahn Natur­wissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umwelt­fachlicher Verwaltungs­dienst, Fachgebiet Tech­nischer Umweltschutz
  • Erfüllen der beamten­rechtlichen Voraussetzungen
  • Uneingeschränkte Fähig­keit und Bereitschaft zu Außendienst­einsätzen und Anlagen­überwachungen (z. B. Schwindel­freiheit, keine Höhen­angst) unter allen Witterungs­bedingungen
  • Führerschein der Klasse B
  • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere Excel, Datenbanken)
  • Fähigkeit zum strukturierten, ziel­gerichteten und selbst­ständigen Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Verhandlungs­geschick, gewandte Ausdrucksweise, Ver­ständnis von Gesetzes­texten
  • Große Einsatz­bereitschaft

Wir bieten:

  • Einstellung zum nächst­möglichen Zeitpunkt in Entgeltgruppe 10 TV-L
  • Von 01.01.2027–31.03.2028 temporär den Anwärter­grundbetrag bis zur voraus­sicht­lichen Ernennung zum/zur Beamten/-in (m/w/d) auf Probe und Einweisung in eine Plan­stelle der Wertigkeit A 10 am 01.04.2028; mehr Informationen finden Sie unter www.oeffentlicher-dienst.info
  • Für externe Bewerber/innen (m/w/d) im Beamten­verhältnis die Möglich­keit einer Über­nahme bis Besoldungsgruppe A 11; der Versetzungs­zeit­punkt richtet sich nach dem jeweiligen Frei­werden der Stelle
  • Interessante und vielseitige Auf­gaben, verantwortungsvolle Tätig­keiten und Ein­bindung in Entscheidungsprozesse
  • Entwicklungs- und Fortbildungs­möglichkeiten
  • Selbstständiges Arbeiten in einem leistungs­starken Team
  • Einen sicheren und modernen Arbeitsplatz
  • Flexible Arbeits­zeit­modelle
  • Sozialleistungen des öffent­lichen Dienstes  

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeit­fähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahr­nehmung der Aufgaben gesichert ist. Während des Vorbereitungs­dienstes kann die Arbeits­zeit gemäß § 12 FachV-btuD nicht auf weniger als 75 % der regelmäßigen wöchent­lichen Arbeits­zeit reduziert werden.