Aufgaben
- Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß BetrSichV / ZÜS-Explosionsschutz
- Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Anforderungen der VdS
- Unterstützung bei Problemstellungen sowie Funktionsprüfung von komplexen Systemen
- Prüfung funktionaler Sicherheit im Kontext Elektrotechnik / ZÜS
- Erstellung von Prüfberichten nach §18 BetrSichV und VdS
- Beurteilung von Schadensfällen / Arbeitsunfällen
Qualifikationen
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Elektrotechnik oder eines vergleichbaren Studiengangs (Diplom, Bachelor, Master)
- Kenntnisse auf dem Gebiet des elektrischen und mechanischen Explosionsschutzes - idealerweise auf dem Gebiet der Planung, der Errichtung, des Betriebs oder der Instandhaltung
- Anerkennung A1 / A2 auf dem Gebiet des elektrischen Explosionsschutzes von Vorteil
- Kenntnis des einschlägigen Regelwerkes sowie benachbarter Regelwerke (DIN, VDE, VDI, BetrSichV)
- Berufserfahrung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes – idealerweise in der Planung, der Errichtung, des Betriebs oder der Instandhaltung
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zum Außendienst, überwiegendend in der Region
- Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Bereitschaft, ein Anerkennungsverfahren mit abschließender Anerkennungsprüfung zu durchlaufen
Bei fehlender Anerkennung als Sachverständiger begleiten wir Sie mit unserem umfassenden Ausbildungskonzept innerhalb von ein bis zwei Jahren zur Zulassung als Sachverständiger.
Wir sind rechtlich verpflichtet, interne Bewerbungen von Mitarbeitenden, deren Schwerbehinderung dem Arbeitgeber bekannt ist, an die zuständige Schwerbehindertenvertretung weiterzuleiten. Sofern bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt, möchten wir Sie deshalb bitten, uns dies mitzuteilen. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihre vorliegende Bewerbung an die zuständige Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet wird, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis. Alle unsere Stellenausschreibungen sind grundsätzlich für Menschen mit Behinderungen geeignet. Wir setzen uns aktiv für eine inklusive Arbeitsumgebung ein und bieten individuelle Unterstützung im Bewerbungsprozess an. Sollten Sie spezifische Anforderungen haben, zögern Sie nicht, uns diese mitzuteilen.
Die interne Bewerbungsfrist in Deutschland beträgt in der Regel drei Wochen ab Ausschreibungsbeginn. Sie gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist, d.h. nach dem Ende der internen Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen können nicht mehr bevorzugt berücksichtigt werden, aber eine Bewerbung ist noch so lange möglich wie die Stelle in der internen Stellenbörse veröffentlicht ist. Für die anderen Länder gelten in der Regel andere Ausschreibungsfristen.