An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist im Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik eine

W2-Professur „Standortkunde und Allgemeine Geosysteme“

(all genders welcome)
Kennziffer: 116007/2026

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Beschreibung

Die Aufgaben der ausgeschriebenen Professur umfassen im Wesentlichen die anwendungsorientierte Lehre für die Studiengänge Naturschutz und Landnutzungsplanung (Bachelor) und Landnutzungsplanung (Master) sowie Forschungsarbeiten im Rahmen des Fachgebietes. Die Schwerpunkte liegen dabei auf einer landschafts- und landeskundlichen Wissensvermittlung der Bodenkunde, Gewässerkunde, Geomorphologie und Klimatologie im Kontext der mitteleuropäischen Kulturlandschaft. Die Lehrveranstaltungen beinhalten aktuell Vorlesungen, Seminare, Labor- und Geländepraktika, sowie Projektarbeiten und Exkursionen. Die Zusammenarbeit mit den anderen Professuren der Studiengänge, sowie den Nachbarstudiengängen, z. B. Landschaftsarchitektur oder Geoinformatik, wird als selbstverständlich angesehen.

Voraussetzungen

Wir suchen eine Persönlichkeit, die in der Lage ist, das theoretische und methodische Wissen in den genannten Bereichen in landschaftskundlichen Zusammenhängen, anwendungsbezogener Lehre und einem projektorientierten Studium anzuwenden. Erwartet wird ein Studium der Geographie, Geowissenschaften, Geoökologie oder verwandter Disziplinen mit Promotion in den für die Professur relevanten Aufgabenfeldern.

Erwartet werden:

  • nachgewiesene sehr fundierte Kenntnisse in der Bodenkunde, der Allgemeinen Geologie und Geomorphologie Mitteleuropas, insbesondere Deutschlands
  • umfangreiches Wissen zu praxisrelevanten Inhalten der Gewässerkunde Mitteleuropas
  • die Bereitschaft, fachbezogene Lehrveranstaltungen auf Masterniveau in englischer Sprache zu halten
  • die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Übernahme weiterer Aufgaben im Fachbereich und der akademischen Selbstverwaltung
  • eine ausgeprägte Begeisterung für die Besonderheiten des Fachs sowie ein starkes Engagement für die Unterstützung der Studierenden in ihrer Kompetenzentwicklung
  • eine nachgewiesene pädagogisch-didaktische Eignung
  • umfassende Kenntnisse in der Geländearbeit. Einschlägige berufspraktische und forschungsorientierte Arbeiten sind ebenso nachzuweisen.

Folgende Kompetenzen und Kenntnisse ergänzen idealerweise Ihr Profil:

  • gute Kenntnisse des Wirkungsgefüges von Böden, Klima und Gewässern im Kontext der Landschaftsgenese und Landnutzung
  • gute Kenntnisse in den praxisrelevanten Grundlagen der Klimatologie und Meteorologie
  • die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten, insbesondere derer, die im Studiengang „Naturschutz und Landnutzungsplanung“ der Hochschule Neubrandenburg vorhanden sind
  • anwendungsorientierte Forschung, die sich in das Gefüge der Studiengänge eingliedert
  • die Fähigkeit, Bereitschaft und Affinität zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in den genannten Fachgebieten.
  • Bereitschaft Hochschule und das Lernen und Lehren an Hochschulen weiterzudenken
  • Erfahrung in der didaktisch innovativen Vermittlung von praxisrelevanten Inhalten
  • Erfahrung mit labortechnischer Untersuchung von Böden bzw. Substraten und der Führung eines Labors
  • kollegialer Führungsstil gegenüber Studierenden und Mitarbeitenden
  • Gender- und Diversitykompetenz

Ansprechpartner

Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. David Vollmuth, Telefon: 0395/5693-4526 zur Verfügung.

Ergänzende Informationen

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHGM-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen.

Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 30.06.2026.

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.hs-nb.de/meta-informationen/-datenschutz/-informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/

Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.