Das Amt für Straßen und Verkehr Bremen sucht für die Abteilung „Straßenerhaltung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Referatsleiter:in (w/m/d) im Referat „Erhaltung, Instandsetzung, Straßenum,- und -ausbau“
Bewertung: Bes.-Gr. A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14 TV-L
„Koordinieren Sie - in dem wohl schönsten und kleinsten Bundesland Bremen - als
Referatsleitung (w/m/d) in der Abteilung „Straßenerhaltung“ die unterschiedlichsten Straßenerhaltungsmaßnahmen und tragen Sie zu einem sicheren Ablauf auf Bremens Straßen bei. Sie erwarten spannende Themenfelder und ein engagiertes Team.“
Das erwartet Sie:
- Vorgesetzte:r (w/m/d) mit Fach- und Personalverantwortung für ca. 15 Beschäftigte (Verwaltung und Technik)
- Unterschiedlichste Aufgaben im Erhaltungsmanagement in verschiedensten Tätigkeitsbereichen wie z.B. Fahrradparken, Beleuchtung, Sondernutzung etc.
- Koordination der Straßenerhaltungsarbeiten einschließlich Mittelverwaltung
- Vertretung des Landes Bremen in verschiedenen Fachgremien (z.B. Markierung)
- Koordination von verschiedenen Erhaltungsmaßnahmen (z.B. auch im Zusammenhang mit den Entwässerungsmaßnahmen von hanseWasser)
- Regelung aller technischen Belange innerhalb der Abteilung, Wahrung von Qualitätsstandards der Straßen
- Vertretung der Abteilungsleitung
Wie Sie uns begeistern können (Voraussetzungen):
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des Technischen Dienstes (Master oder Dipl. Ing. - TU/TH) (w/m/d) und grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen im Erhaltungsmanagement und im Vergabe- und Vertragsrecht
- Ein Straßenbaureferendariat sowie einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in einer öffentlichen Verwaltung wären wünschenswert.
- Langjährige Führungserfahrung und Kompetenzen im kooperativen Führungsstil
- Eine engagierte Persönlichkeit mit hoher Kommunikationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Analytisches Denken und Handeln, sowie die Fähigkeit, mit Konflikten lösungsorientiert umzugehen
- Sicheres, zielgerichtetes Auftreten sowie Darstellungsgeschick im Umgang mit Firmen und öffentlichen Gremien
- Gewandte schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Die ständige Aktualisierung Ihres Fachwissens im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen ist für Sie selbstverständlich
Darauf können Sie sich freuen:
- flexible mobile Arbeitszeiten mit 30 Tagen Jahresurlaub (plus zwei zusätzliche Tage an Heiligabend und Silvester)
- fachliche und persönliche Weiterbildung durch gezielte Entwicklungsmaßnahmen
- Jahressonderzahlung für Beschäftigte
- betriebliche Altersversorgung (VBL) für Beschäftigte
- modernes Gesundheitsmanagement mit Firmen-Fitness (EGYM Wellpass)
- ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Raum für Innovationen bietet
- gesicherte Fahrradstellplätze
- Mitarbeiterangebote „Corporate Benefits“
Menschen mit Behinderungen wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt. Frauen bei gleicher Qualifikation werden vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
Sie haben Fragen?
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Geils (Abteilungsleitung) unter der Tel. Nr. 0421/361-9392, oder bei Herrn Arfmann (Personalstelle) Tel. Nr. 0421/361-59485 sowie per E-Mail unter der Anschrift
jens.arfmann@asv.bremen.de
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bevorzugt per E-Mail unter Angabe der Kennziffer 2026/Juni_RefLtg40 bis zum 17.08.2026 an:
oder postalisch an das
Amt für Straßen und Verkehr
- Personalstelle -
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen
Bewerbungshinweise:
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument zusammengefasst zu. Hierzu gehören Anschreiben, Lebenslauf und entsprechend der beschriebenen Voraussetzungen Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise, mit einem aktuellen Zeugnis bzw. einer aktuellen Beurteilung (nicht älter als ein Jahr). Wir weisen darauf hin, dass kein Bewerbungsfoto erforderlich ist. Die Bewerbungsunterlagen werden bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.