Das Umweltbundesamt (UBA) ist eine der größten Umweltbehörden
Europas. Auf der Grundlage seiner Forschung berät das UBA die
Bundesregierung, aber auch viele europäische und internationale
Organisationen und setzt zahlreiche Umweltgesetze um.
Hervorragende fachliche und wissenschaftliche Arbeit sowie
Vernetzung mit nationalen, europäischen und globalen Partnern
sind für das UBA die Grundlage erfolgreicher Politikberatung und
‑umsetzung. Im Vordergrund steht dabei die Transformation von
Wirtschaft und Gesellschaft hin zur Sicherung nachhaltiger
Lebensgrundlagen. Die Verknüpfung von wissenschaftlichen und in
der Praxis gewonnenen Erkenntnissen ist uns ein besonderes
Anliegen in Politikberatung, im Dialog mit der Gesellschaft und
beim Vollzug von Umweltrecht. Als Bundesoberbehörde gehört das
UBA zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Für unser Fachgebiet IV 2.3 „Chemikalien“ mit
Arbeitsort in Dessau-Roßlau – Bauhausstadt im Dessau-Wörlitzer
Gartenreich – suchen wir eine*n
Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in
Das Arbeitsverhältnis beginnt so bald wie möglich und ist bis zum
31.12.2023 befristet. Bewerbungen von Beamtinnen*Beamten werden
im Einzelfall geprüft.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Gehen solche
Bewerbungen ein, wird im Einzelfall geprüft, ob den
Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
entsprochen werden kann.
Ihre Aufgaben:
- Sie bewerten die Umweltsicherheit von Chemikalien in einem
hoch motivierten Team. Ziel Ihrer Arbeit ist die Regulierung von
regulierungsbedürftigen Stoffen im Sinne der europäischen
Chemikalienverordnung REACH (EG Nr. 1907/2006). Sie tragen zur
Ausgestaltung und Weiterentwicklung der REACH-Verordnung und der
EU-CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) sowie deren
Bewertungsgrundlagen bei.
- Sie unterstützen die Ausgestaltung der Ziele des European
Green Deal, der Zero Pollution Ambition sowie der Chemicals
Strategy for Sustainability der Europäischen Kommission.
- Sie gestalten die Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen
mit und tragen zur fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit
bei.
- Sie vertreten das UBA in Fachgesprächen mit Wissenschaftlern
und Wissenschaftlerinnen im nationalen und im internationalen
Rahmen.
- Zu Ihren weiteren Aufgaben gehören die Beratung von
Unternehmen bei ihren Verpflichtungen im Sinne der
REACH-Verordnung, die Kooperation mit den Behörden des Bundes und
der Länder und weiteren Akteuren sowie die Risikokommunikation.
Ihr Profil:
- Sie besitzen ein abgeschlossenes wissenschaftliches
Hochschulstudium (Master, Uni-Diplom) der Natur- oder
Ingenieurwissenschaften, z. B. Umweltwissenschaften,
Chemie, Biologie oder eine vergleichbare Fachrichtung.
- Sie haben vertiefte Kenntnisse der REACH-VO und haben
idealerweise bereits auf dem Gebiet der REACH-VO gearbeitet. Sie
haben Erfahrungen im fachlichen Austausch mit Expertengruppen
und der Verhandlung in nationalen und internationalen Gremien.
Sie haben Erfahrungen im Arbeiten auf EU‑Ebene, Prozesse zur
Weiterentwicklung von Gesetzgebungen auf EU‑Ebene sind Ihnen
bekannt. Im themenübergreifenden Denken sind Sie geübt.
- Sie besitzen gute Kenntnisse anderer Rechtsbereiche wie
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Produktrecht, europäisches
Wasser- oder Anlagenrecht oder Erfahrungen in anderen medien- und
stoffbezogenen Gesetzgebungen, wie z. B. Bodenschutz-,
Pflanzenschutz- und Biozidrecht.
- Idealerweise haben Sie Kenntnisse in der Bewertung des
Umweltverhaltens oder der Wirkung von Stoffen in der Umwelt unter
REACH sowie in der Ableitung von geeigneten
Regulierungsmaßnahmen. Die Regulierungsoptionen sowie die
Vorgehensweise zur Ausgestaltung geeigneter
Regulierungsmaßnahmen gem. REACH sind Ihnen vertraut.
- Sie besitzen die Fähigkeit zum selbstständigen und
zielgerichteten Arbeiten und zur klaren und strukturierten
Darlegung von Sachverhalten. Sie haben Kenntnisse der
Standard-IT-Anwendungen. Sie sind kontaktfreudig und teamfähig
und haben Freude an der interdisziplinären Zusammenarbeit in
einem motivierten Team, um die Ziele der europäischen
Chemikalienpolitik im Sinne des UBA‑Leitbildes gemeinsam zu
erreichen.
- Sie besitzen verhandlungssichere englische Sprachkenntnisse.
Unser Angebot:
Wir bieten Ihnen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten und
Arbeitsformen einen verantwortungsvollen und abwechslungsreichen
Arbeitsplatz in einer wissenschaftlichen Behörde. Fortbildung ist
ein wichtiger Bestandteil unserer Personalentwicklung. Wir
unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Nähere
Informationen dazu finden Sie unter dem Link: Warum zum UBA?
Dotierung: Entgeltgruppe 13 TVöD (Tarifgebiet Ost)
Kenn-Nr.: 8/IV/22
Bewerbungsfrist: 31.05.2022
(Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen
[Eingangsstempel des UBA], können nicht mehr berücksichtigt
werden.)
Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt
Ihnen Frau Frauke Stock unter 0340
2103-3127.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen einschließlich
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse schicken Sie bitte
in schriftlicher Form an die Bewerberbetreuung des UBA oder
senden sie per E‑Mail (Anhang ausschließlich als
PDF-Datei, max. zwei Dateien und insgesamt nicht größer als 3
MB) an bewerbung@uba.de. Bei einer
E‑Mail-Bewerbung erhalten Sie eine automatisch generierte
Eingangsbestätigung per E‑Mail. Sollten Sie diese Bestätigung
nicht erhalten, setzen Sie sich bitte telefonisch unter 0340 2103-2828 mit uns in Verbindung.
Bitte geben Sie die Kenn-Nr. an. Das UBA begrüßt
Bewerbungen auf umweltfreundlichem Papier.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um einen
Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.
Sollten Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erlangt haben,
bitten wir Sie, die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses über die
Datenbank ANABIN zu prüfen
und Ihrer Bewerbung einen Abdruck beizufügen. Ihr Abschluss ist
nicht in ANABIN? Dann bitten wir um Vorlage der Feststellung der
Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB). Soweit Ihnen diese noch nicht
vorliegt, geben Sie bitte in der Bewerbung an, dass ein
entsprechender Antrag gestellt wurde. Weitere Informationen zur
Beantragung erhalten Sie unter www.kmk.org/zab.
Die Bewerbungsunterlagen werden vom UBA ausschließlich zum Zwecke
des Auswahlverfahrens verwendet und die personenbezogenen Daten
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
verarbeitet. Die Informationen zur Datenverarbeitung durch das
UBA gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) finden Sie auf unserer
Internetseite unter folgendem Link: www.umweltbundesamt.de/datenschutz-bewerbung
Förderliche Vordienstzeiten/einschlägige Berufserfahrung können
ggf. im Einzelfall innerhalb der Entgeltgruppe auf die
Stufenzuordnung angerechnet werden. Das UBA übernimmt bei
Vorliegen aller persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen die
Zahlung von Reisekosten, Trennungsgeld sowie Umzugskosten gemäß
Bundesreisekostengesetz (BRKG), Trennungsgeldverordnung (TGV)
und Bundesumzugskostengesetz (BUKG).
Das UBA fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und
Männern und ist bestrebt, Unterrepräsentanz zu beseitigen.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt. Eine nachgewiesene Schwerbehinderung kann die
Auswahl eines anderen Arbeits-/Dienstortes rechtfertigen.
Umweltbundesamt | Postfach 1406 | 06813 Dessau-Roßlau