Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Zum 1. Februar 2026 suchen wir für unser Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau am Standort Veitshöchheim eine
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 08.01.2026 unter Angabe der o.g. Kennziffer 0302/2025-37 an die
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Fachzentrum Recht und Service - Personalstelle
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
bzw. gerne auch per E-Mail (ausschließlich im PDF-Format!) an:
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir schriftliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden. Bitte reichen Sie daher die Unterlagen entweder elektronisch oder in Kopie ein und verzichten aus Gründen des Umweltschutzes möglichst auf Bewerbungsmappen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vernichtet.
Fragen zur Arbeitsstelle beantwortet Claudia Taeger telefonisch unter 0931/9801-3318 bzw. per E-Mail an claudia.taeger@lwg.bayern.de.
Fragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens beantwortet André Heller (0931/9801-3141).
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt -auf Antrag- mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.
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