
Forstliche Fachkraft (m/w/d) für phytosanitäre Kontrollen
Holzkirchen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen stellt zum 1. Oktober 2025 eine forstliche Fachkraft (m/w/d) für phytosanitäre Kontrollen zur Verhinderung der weiteren Einschleppung des ALB und anderer Schädlinge ein.
Besetzungszeitpunkt: 1. Oktober 2025 in Vollzeit, befristet auf zwei Jahre.
Dienstort ist Holzkirchen.
Ihre Aufgaben sind:
- Importkontrollen von hölzernem Verpackungsmaterial aus Nicht-EU-Ländern
- Buch- und Betriebskontrollen heimischer Verpackungsholzhersteller und –behandler
- Monitoring des Baumbestandes bei den Empfängerbetrieben von Holzverpackungsmaterial
- Kontrollen von Holz für den Export in Nicht-EU-Länder in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Pflanzenschutz der Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Diplom- oder Bachelorstudium der Fachrichtung Forstwirtschaft / Forstingenieur-wesen / Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement, alternativ ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Forstwissenschaft / Forst- und Holzwissenschaft idealerweise mit einem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes für die Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, Fachlicher Schwerpunkt „Forstdienst“ in der 3. bzw. 4. Qualifikationsebene (ehemals gehobener technischer bzw. höherer Forstdienst)
- Gute forstliche Kenntnisse, insbesondere vertiefte Kenntnisse zu Forstschädlingen, Schwerpunkt Insekten
- Ausgeprägte Überzeugungskraft
- Hohes Verantwortungsbewusstsein
- Gute Teamfähigkeit
- Eigeninitiative, Organisationstalent
- Gute schriftliche und auch mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Freundliches und gewandtes Auftreten
- Gute EDV-Kenntnisse insbesondere in den gängigen Office-Programmen
- Mindestens Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zur Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges für den Außendienst (gegen Kilometerentschädigung)
Der ausgeschriebenen Stelle liegt eine sachgrund-lose Befristung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG zugrunde. Daher können sich nur Personen bewerben, die bislang nicht beim Freistaat Bayern in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Der Forstliche Vorbereitungsdienst sowie die Referendarausbildung stellen kein Einstellungshindernis dar. Auch absolvierte Pflichtpraktika während des Studiums sind insofern unschädlich.
Ergänzende Angaben:
- Schwerbehinderte Bewerber werden, bei wesentlicher gleicher Eignung, bevorzugt.
- Frauen werden entsprechend Art. 7 Abs. 3 bayerisches Gleichstellungsgesetz besonders aufgefordert sich zu bewerben.
- Auf Antrag erfolgt die Stellenvergabe unter Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten.
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.
- Reisekosten oder Verdienstausfälle für Vorstellungsreisen werden nicht erstattet.
- Ein Dienst-PKW steht als Pool-Fahrzeug (gemeinsame Nutzung mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes) zeitweise zur Verfügung.
Die Eingruppierung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation und den übertragenen Aufgaben bis max. Entgeltgruppe 11 TV-L.
Bewerbungsschluss ist der 26. September 2025.
Bewerbungsunterlagen: Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail (max. 5 MB) an bewerbung@aelf-hk.bayern.de
- Anbieter:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Deutschland
- Bewerbungsschluss:
- 26.09.2025
- Ansprechpartner/in:
- Korbinian Wolf
- Telefon:
- 08024 46039-1210
- E-Mail:
- bewerbung@aelf-hk.bayern.de
- Sonstiges:
- 0302.1-7-15
- Anzeige veröffentlicht am:
- 11.09.2025
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