Schutzgebietsrangerin bzw. Schutzgebietsranger (m/w/d)

OrtEutin

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist beim Landesamt für Umwelt (LfU) am Standort Eutin zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 5 „Naturschutz“ im Dezernat „Gebietsschutz“ eine Stelle als

Schutzgebietsrangerin bzw. Schutzgebietsranger (m/w/d)

auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeitzu besetzen.

Über uns

Im Jahr 2023 hat das Land Schleswig-Holstein insgesamt 12 neue Arbeitsplätze für

Rangerinnen und Ranger geschaffen, von denen nun eine Stelle wieder zu besetzen ist. Die Schutzgebietsrangerinnen und –ranger sind „das freundliche Gesicht des Naturschutzes“ in Schleswig-Holstein. Sie informieren, beraten, klären auf und sind damit wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Schutzgebietsinitiative aus der Landesbiodiversitätsstrategie Kurs Natur 2030. Die Ranger:innen arbeiten im Wesentlichen im Außendienst in insgesamt vier Einsatzgebieten in Schleswig-Holstein. In jedem Einsatzgebiet sind insgesamt drei Mitarbeitende tätig. Das Einsatzgebiet des Rangerteams Eutin umfasst verschiedene Schutzgebiete in den Kreisen Ostholstein und Plön sowie in Lübeck. Der Dienstort dieses Teams mit Büroarbeitsplätzen befindet sich in der Integrierten Station Holsteinische Schweiz in der Robert-Schade-Str. 24 in 23701 Eutin.

Organisatorisch sind alle 12 Rangerinnen und Ranger im Dezernat 50 der Abteilung 5 des LfU angesiedelt. Die Abteilung 5 des LfU erarbeitet landesweit ökologische Fachgrundlagen zur Pflege und Entwicklung von Ökosystemen. Dabei stellt sie Methodenwissen bereit und bietet, gestützt auf Fachinformationssysteme, umfassende Beratungen in Fragen des Natur- und Umweltschutzes. Das Dezernat 50 wirkt mit bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, ist zuständig für die Fachbetreuung von Einzelgebieten, die landesweite Koordination bei Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für Schutzgebiete, das Erstellen von Managementplänen zur Umsetzung von Natura 2000, das landesweite Besucherinformationssystem (BIS) sowie die Unterstützung und Fortbildung von ehrenamtlich tätigen Schutzgebietsbetreuer:innen. Im Fokus der Arbeit steht der Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität im Land.

Ihre Aufgaben

  • Beratung und Weitergabe von Informationen an Erholungssuchende und Freizeitnutzer:innen zu naturschutzfachlichen Fragen und zum Aufenthalt in der Natur im Sinne eines naturverträglichen Landschaftserlebens überwiegend in Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten,

  • Aufklärung bzgl. Verstößen und Missachtung von Geboten und deren Folgen für die Ziele des Naturschutzes und der Biodiversität,

  • Vermittlung des Schutzbedarfs besonderer Naturgüter durch engen Kontakt und Austausch mit Grundeigentümer:innen, Landbewirtschaftenden und Jagdausübenden,

  • Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Akteur:innen des Naturschutzes,

  • Mitwirkung bei der Durchführung von Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen, z.B. in Form von Führungen für Schulklassen, Kindergärten, Fachpublikum und Schutzgebietsbesucher:innen,

  • Unterhaltung und Betreuung von Informationstafeln, Ge- und Verbotsschildern und Lenkungseinrichtungen (Tafeln des Besucherinformationssystems, NSG-Schilder, etc.), gegebenenfalls Unterstützung/Mitarbeit bei praktischen Aufgaben des Naturschutzes (z.B. Pflege- und Instandsetzung).

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem für die Aufgabenwahrnehmung förderlichen Beruf (z. B. als Forstwirt:in, Gärtner:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Landwirt:in) oder

  • eine anderweitige Ausbildung und nachweisbare Kenntnisse im Naturschutzbereich (z. B. durch berufliche Tätigkeiten, Studium, Aus- oder Fortbildungszertifikate, ehrenamtliche Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten)

  • Grundkenntnisse über

    • den ökologischen Wert geschützter Flächen und Gebiete Schleswig-Holsteins,

    • die heimische Flora und Fauna, ökologischer Prozessabläufe und

    • über relevante Rechtsvorschriften und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, Flora-Fauna Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie, Landesbiodiversitätsstrategie Schleswig-Holstein

  • Außendiensttauglichkeit, die eine gute körperliche Konstitution für Begehungen (zu Fuß, mit Fahrrad und Boot) auch an schwer zu erreichenden Orten in den Schutzgebieten erfordert

  • Führerschein der Klasse B, ggf. Bereitschaft zum Erwerb des Anhängerführerscheins

  • Sichere Schwimmfähigkeit sowie die Bereitschaft zu Kajakeinsätzen im Rahmen der Aufgabenerfüllung, insbesondere zur Ansprache von Wassersportler:innen

  • Die Bereitschaft die Tätigkeiten auch außerhalb der üblichen Büro-Dienstzeiten (ab 17.00 Uhr), am Wochenende und an Feiertagen zu verrichten. Die Vergütung der Arbeitszeit für Wochenend- und Feiertagsarbeit erfolgt gem. § 8 TV-L.

  • Die Bereitschaft zum Tragen von einheitlicher Ranger-/ Arbeitsbekleidung wird vorausgesetzt, ebenso die Bereitschaft zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 BZRG.

Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktkompetenzen erforderlich:

  • klar kommunizieren,

  • Zusammenarbeit fördern,

  • Verantwortung übernehmen,

  • Feedback geben und annehmen,

  • sich selbst managen

Für eine Einstellung ist darüber hinaus wünschenswert, dass Sie

  • berufliche Erfahrungen mit vergleichbaren oder für die Tätigkeit als Schutzgebietsranger:in förderlichen Aufgaben,

  • eine Ausbildung zur/m geprüften Natur- und Landschaftspfleger:in oder zur/m zertifizierten Natur- und Landschaftsführer:in und

  • Erfahrungen im Bildungsbereich haben.

Wir bieten Ihnen

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 6 TV-L.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum

  • ein kollegiales Arbeitsklima

  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen

  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)

  • 30 Tage Urlaub im Jahr

  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Jobticket

Wir freuen uns auf Sie!

Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

06.08.2025

an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, gerne in elektronischer Form an Frau Kathrin Sell (bewerbung@mekun.landsh.de) – Kennwort V 147 - LfU 5016.

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Kathrin Sell (kathrin.sell@mekun.landsh.de oder 0431/988-7034), gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin der Ranger:innen Frau Dr. Nina Furchheim (nina.furchheim@lfu.landsh.de oder 0434/7704-223).

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Naturschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Deutschland
Einsatzort: 
23701 Eutin (Deutschland)
http://www.landsh.de
Bewerbungsschluss: 
06.08.2025
Ansprechpartner/in: 
Frau Kathrin Sell
Telefon: 
04319887034
E-Mail: 
Bewerbung@mekun.landsh.de
Sonstiges: 
Kennwort: LfU 5016, Bewerbungen bitte nur per Mail an Bewerbung@mekun.landsh.de
Anzeige veröffentlicht am: 
09.07.2025